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Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Kollision
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für
sämtliche Verträge, die die Firma FFD GmbH (Verkäuferin) mit dritten Personen,
die Produkte der Verkäuferin erwerben (Käufer), schließt.
(2) Ein Vertrag kommt zwischen den Parteien erst zustande, wenn der von dem Käufer
erteilte und der Verkäuferin zugegangener Auftrag von dieser schriftlich bestätigt
wird. Die Erteilung einer Rechnung gilt als Auftragsbestätigung.
(3) Der Käufer hat von den folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Kenntnis
erhalten und erkennt diese Bedingungen an.
(4) Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Käufers werden auch dann nicht anerkannt, wenn ihnen nicht
ausdrücklich widersprochen worden ist. Abweichungen von den Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen
Anerkennung.

2. Preise
(1) Es gelten die am Liefertag gültigen Preise.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der
Verkäuferin frei Haus, einschließlich Verpackung und Schaumweinsteuer, zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mehrkosten für Eil und Expressgutsendungen
gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Der Mindestwarenwert beträgt 250,00 €.

3. Zahlung
(1) Alle Preise sind Nettopreise, die sich um die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen.
Zahlung sofort nach Lieferung ohne Abzug. Davon abweichende Zahlungsbedingungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Für Zahlungen sind
die am Tag der Lieferung geltenden Zahlungsbedingungen maßgeblich.
(2) Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen. Diskonteinziehungs- oder sonstige Spesen gehen
zu Lasten des Käufers. Sie sind sofort fällig und in bar zu zahlen. Gutschriften über
Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich aller Auslagen
mit Wertstellung des Tages, an dem die Verkäuferin über den Gegenwert verfügen
kann.
(3) Eine Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen ist ausgeschlossen.
(4) Im übrigen kann der Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit
es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

4. Zahlungsverzug
(1) Soweit zwischen den Parteien für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt
ist, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht zu der
bestimmten Zeit leistet. Als Nichtleistung gilt auch eine nicht berechtigt anerkannte
Stornierung des Kaufpreises oder eine entsprechende Rückbelastung des Käufers.
Im Falle des Verzuges schuldet der Käufer Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, soweit er nicht einen wesentlich
geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens
bleibt unberührt.
(2) Soweit Skonti oder Abzüge vereinbart sind, hat die nicht fristgerechte Zahlung des
Käufers den Verlust des Anspruchs auf Kürzung des Kaufpreises zur Folge. Maßgeblich
ist der Eingang des Kaufpreis auf dem Konto der Verkäuferin.
(3) Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Verkäuferin berechtigt, durch
Erklärung gegenüber dem Käufer die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig zu
stellen. Darüber hinaus ist die Verkäuferin berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware vom Käufer herauszuverlangen. Der Käufer verpflichtet sich, die
Abholung der Ware durch den Beauftragten des Verkäufers zu dulden, und ihm jede
erforderliche Auskunft über den Verwahrungsort und sonstigen Verbleib der Ware zu
geben. Die Verkäuferin ist weiter berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende
Ware frei für sich zu verwerten.

5. Lieferung, Lieferverzug
(1) Lieferungen erfolgen unter Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Im Falle mehrerer Abschlüsse erledigt die Verkäuferin die Auslieferung nach
Eingang der Bestellungen. Teillieferungen sind zulässig.
(2) Lieferungs- und Leistungsverzögerungen, die die Verkäuferin nicht zu vertreten hat,
beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, hoheitliche Anordnungen und
Nichtlieferung durch Vorlieferanten trotz gültiger Verträge berechtigen die Verkäuferin,
die Lieferung, so lange zu verschieben, wie die Ursache der Leistungsstörung
andauert. Wahlweise ist die Verkäuferin berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Der Käufer ist seinerseits berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist
von mindestens 15 Tagen, die er der Verkäuferin zu setzen hat, ebenfalls vom Vertrag
zurückzutreten. Einen Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens besitzt der Käufer
im Falle des Rücktritts vom Vertrag nicht.

6. Eigentumsvorbehalt
(1) Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum
geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten, die
in Zusammenhang mit unseren vergangenen, gegenwärtigen und künftigen Lieferungen
stehen, getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom
Käufer ausgezeichnete Warenlieferung bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung
gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere jeweilige Saldoforderung.
(2) Auch wenn durch völligen Ausgleich des Kontos des Käufers das Eigentum an der
noch bei ihm vorhandenen Ware auf ihn übergegangen ist, lebt unser Eigentum
wieder auf, sobald der Käufer erneut unser Schuldner ist. Für diesen Fall wird schon
jetzt die Rückübertragung des bereits auf den Käufer übergegangenen Eigentums
auf uns vereinbart, wobei die Besitzübertragung dadurch ersetzt wird, daß der
Käufer die Ware für uns verwahrt.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu
veräußern. Mit der Veräußerung gehen die dem Käufer hieraus entstandenen Forderungen
gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten bis zur völligen Tilgung aller
unserer Forderungen auf uns über. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet,
den Forderungsübergang seinen Abnehmern bekanntzugeben und uns die zur
Geltendmachung unserer Rechte gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu
geben und Unterlagen auszuhändigen.
(4) Im übrigen ist der Käufer berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der
Weiterveräußerung bis zum Widerruf durch die Verkäuferin im eigenen Namen einzuziehen.
Die Verkäuferin wird von dem Widerrufsrecht nur dann Gebrauch machen,
wenn der Käufer sich in Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten befindet
oder die gegenüber der Verkäuferin bestehenden vertraglichen Vereinbarungen
oder Bestimmungen dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die
sich aus dem Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin ergebenden Pflichten, verletzt.
Soweit der Käufer den Kaufpreis für die veräußerte Ware einzieht, geschieht dies zur
jeweiligen Höhe unserer Forderung treuhänderisch für uns.
(5) Ersatzansprüche gegenüber Versicherungen oder Dritten aus einer Beschädigung
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware werden an die Verkäuferin abgetreten.
Die Verkäuferin nimmt die o.g. Abtretung bereits heute an.
(6) Die Verpfändung oder Sicherungsübertragung unserer Ware und der uns aufgrund
verlängertem Eigentumsvorbehalt zustehenden Forderungen sowie deren Abtretung
an Dritte ist dem Käufer untersagt. Von einer Pfändung oder jeder anderen
Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte muss uns der Käufer unverzüglich
benachrichtigen.
(7) Übersteigt der Rechnungswert unserer Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt
um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe
verpflichtet.
(8) Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt durch Abholung der
in unserem Eigentum stehenden Waren im Wege der Selbsthilfe geltend zu machen.
Der Käufer verpflichtet sich, die Abholung der Ware durch unsere Beauftragten zu
dulden und ihnen jede erforderliche Auskunft über den Verwahrungsort und sonstigen
Verbleib der Ware zu geben und ihnen auch in sonstiger Weise bei der Abholung
der Ware behilflich zu sein. Im übrigen gilt Herausverlangen der gelieferten Ware nicht
als Rücktritt vom Vertrag.
(9) Wird die Ware zurückgenommen, so ist die Verkäuferin berechtigt, 15 % des Auftragswertes
als Abgeltung der für die Verkäuferin mit der Rücknahme verbundenen
Unkosten pauschal in Rechnung zu stellen, soweit der Käufer nicht nachweist, daß
ein wesentlich niedriger Schaden als die Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung
darüber hinausgehender Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. Vermögensverschlechterung
(1) Die Verkäuferin ist berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten oder Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen, wenn der
Käufer falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit
gemacht hat. Die Verkäuferin ist darüber hinaus berechtigt, die ihr obliegende Leistung
zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet
wird, wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des
Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die
Gegenleistung gefährdet wird.

8. Gewährleistung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so ist die Verkäuferin verpflichtet, Ersatzware zu
liefern. Die Ersatzlieferung erfolgt auf Kosten der Verkäuferin. Die Bildung natürlichen
Weinsteingehalts im Wein oder Sekt in Form von Kristallen oder Flocken stellt
keinen Mangel dar.
(2) Schlägt die Ersatzlieferung fehl, so ist der Käufer berechtigt, die Herabsetzung des
Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Unberührt bleibt die
Haftung der Verkäuferin gem. § 463 BGB.
(3) Sachmängel, die bei Lieferung sofort erkennbar sind, Falschlieferungen etc. müssen
der Verkäuferin unverzüglich bei Übergabe schriftlich angezeigt werden. Die Ware ist
sofort bei Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.
(4) Flaschen mit Korkgeschmack können nur ersetzt werden, wenn der Käufer diesen
Mangel der Verkäuferin schriftlich anzeigt und die entsprechende Flasche der Verkäuferin
auf ihre Kosten übersandt hat.

9. Haftung
(1) Die Haftung der Verkäuferin für vertragliche Schadensersatzansprüche ist ausgeschlossen,
soweit eine nicht wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt wird.
Im übrigen ist die Haftung der Verkäuferin für vertragliche und außervertragliche
Schadensersatzansprüche auf den Ersatz typischer vorhersehbarer Schäden begrenzt
– dies gilt jedoch nicht, soweit der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen
Verhalten beruht.
(2) Absatz 1 gilt auch für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe
der Verkäuferin schuldhaft verursacht hat.
(3) Wird die Verkäuferin von Dritten aus Produkthaftung in Anspruch genommen, so
ist der Käufer verpflichtet, die Verkäuferin von den Ansprüchen freizustellen, es sei
denn, der Käufer kann nachweisen, dass die Mangelhaftigkeit des Endproduktes auf
einen Mangel des von der Verkäuferin gelieferten Produktes beruht.
(4) Rechtsansprüche aufgrund etwaiger fehlerhafter Angaben eines Strich- oder
ähnlichen Codes bzw. dessen mangelhafter Ablesbarkeit oder Anbringung sind
ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges
(1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Nürnberg.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist für Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen
und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, Nürnberg.
(3) Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist ausschließlich materielles
deutsches
Recht, unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen
Warenkauf anwendbar.
(4) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vereinbarten Bedingungen berührt die
Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit
einer Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
(5) Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
des Verkäufers.
(6) Zum Zwecke der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses oder der Betreuung im
Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung ist die Verkäuferin berechtigt,
hierzu notwendige Personen bezogene Daten des Käufers zu speichern und für
eigene Zwecke zu nutzen. Der Käufer ist hiermit einverstanden.

FFD GmbH, Nürnberg | Stand: 2012